Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Gültig ab den 01. 01. 2016

1. Einleitung

Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen (nachstehend Allgemeine Vertragsbedingungen genannt) gelten für den zwischen dem Kunden und der Human Health Assistance Korlátolt Felelősségű Társaság (Firmenregisternummer: 01-09-195593; Sitz: Vályog utca 8. II/6., H-1034 Budapest; nachstehend Gesellschaft genannt) als Erbringer und Verkäufer von Gesundheitsdienstleistungen abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung und den Verkauf von Dienstleistungen (nachstehend Vertrag genannt) und die in diesem nicht gesondert geregelten Abschnitte.

Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots bezüglich eines Pakets von Gesundheitsdienstleistungen, das die Gesellschaft dem Kunden unterbreitet hat (nachstehend Angebot genannt), zustande und tritt mit der Begleichung des im Angebot genannten Gegenwertes oder – sofern im Angebot mehrere Teilzahlungen aufgeführt sind – der Leistung der ersten Teilzahlung gemäß Ziffer 2 des Angebots in Kraft.

Die Annahme der Allgemeinen Vertragsbedingungen durch den Kunden ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der im Angebot der Gesellschaft genannten Dienstleistungen. Als Annahme der Bedingungen gilt auch, wenn der Kunde das Angebot annimmt oder – auch wenn er das Angebot nicht ausdrücklich angenommen hat – eine der im Angebot genannten Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und ihre jeweiligen Änderungen treten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Webseite www.humedinternational.eu in Kraft. Über Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen setzt der Verkäufer die Kunden in Kenntnis, indem er ihnen die konsolidierte Fassung einschließlich der Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen per E-Mail übermittelt oder sie auf der Webseite www.humedinternational.eu veröffentlicht. Die Kunden werden vor dem Inkrafttreten von Änderungen so rechtzeitig informiert, dass sie entscheiden können, ob sie die jeweilige Änderung annehmen.

2. Definition der Parteien

Gesellschaft (Angebotssteller): Human Health Assistance Korlátolt Felelősségű Társaság – als Dienstleister und Anbieter von Dienstleistungen seiner Vertragspartner –, mit der der Kunde einen Vertrag abschließt.

Sitz und Postanschrift: Vályog utca 8. II/6., H-1034 Budapest

E-Mail: office@humedinternational.eu

Tel.: +36-30-406 6552

Webseite: www.humedinternational.eu

Steuernummer: 13497460-2-41

Firmenregisternummer: 01-09-195593

Kontonummer: Kereskedelmi és Hitelbank Zrt. 10403363-50526765-71721017
IBAN: HU63 1040 3363 5052 6765 7172 1017
SWIFT (BIC): OKHBHUHB

Das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft umfasst – unter anderem – die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen für ambulante Patienten, die Organisation und den Verkauf sonstiger Gesundheitsdienstleistungen sowie die Organisation und den Verkauf zu diesen gehörender sonstiger Dienstleistungen und Tourismusdienstleistungen (zusammen komplexes Patientenwegmanagement genannt). Die Gesellschaft bietet ihren Kunden ein komplexes Dienstleistungspaket und nimmt dazu die Dienstleistungen ihrer Vertragspartner in Anspruch.

Die Partner der Gesellschaft sind Dienstleister mit nachweislicher fachlicher Kompetenz, anerkannter Erfahrung und anerkannten Fachkräften und verfügen über die für die Erbringung der von ihnen angebotenen Dienstleistungen gemäß den jeweils geltenden Rechtsnormen erforderlichen Genehmigungen.

Die Vertragspartner der Gesellschaft, deren Dienstleistungen die Gesellschaft – als Bevollmächtigter und Dienstleistungsanbieter ihrer Vertragspartner – in ihrem Angebot aufführt, sind:

  • University of Szeged, Albert Szent-Györgyi Health Centre
  • Uzsoki Kórház (Uzsoki-Krankenhaus)
  • Human Health Tour Operator Kft.
  • Pető András Főiskola - Pető Intézet (Andás Pető College - Pető Institute)
  • Róbert Károly Magánkórház Zrt. (Robert Karoly Private Clinic)
  • Scanomed Orvosi, Diagnosztikai, Kutató és Oktató Kft.

Kunde: Kunde ist die Person, die – als diejenige Person, die die von der Gesellschaft erbrachten und angebotenen und/oder verkauften Dienstleistungen in Anspruch nimmt, als Patient – den Vertrag mit der Gesellschaft abschließt; vor der Angebotserteilung und der Annahme des Angebots die Person, die sich – als Person, die sich für die Dienstleistungen der Gesellschaft interessiert – auf der Webseite der Gesellschaft registriert. Übernimmt ein Dritter (z. B. ein Angehöriger des Kunden) die Kosten für die Dienstleistungen, die der Kunde in Anspruch nehmen wird, so ist dieser Dritte als Kostenträger am Angebot beteiligt.

Begleiter: vom Kunden bei der Annahme des Angebots benannte Person, die den Kunden bei der von der Gesellschaft wie im Angebot beschrieben erbrachten und angebotenen und/oder verkauften Dienstleistungen begleitet und einzelne im Angebot aufgeführte Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Patientenwegmanager: im Angebot benannte, von der Gesellschaft bestimmte Person, die im Hinblick auf die Vorbereitung des Angebots und die im Angebot aufgeführten Dienstleistungen den Kontakt zwischen dem Kunden / Begleiter und der Gesellschaft hält und die Inanspruchnahme der im Angebot aufgeführten Dienstleistungen unterstützt.

3. Gegenstand des Vertrags

Die Gesamtheit der im Angebot aufgeführten Gesundheits- und Nicht-Gesundheitsdienstleistungen (nachstehend Dienstleistungspaket genannt), die die Gesellschaft

  • einerseits selbst für den Kunden erbringt und
  • andererseits durch ihre Vertragspartner für den Kunden erbringen lässt.

Die im Dienstleistungspaket enthaltenen einzelnen Gesundheitsdienstleistungselemente erbringen die Gesundheitsdienstleister gemäß den am Ort der Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen anerkannten medizinischen Protokollen.

Im Angebot wird angegeben, welche Dienstleistungselemente die Gesellschaft selbst erbringt und welche sie von ihren Vertragspartnern erbringen lässt.

Für den Inhalt der von den Gesundheitsdienstleistungspartnern erbrachten Dienstleistungselemente gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der für sie maßgeblichen Rechtsnormen.

Der Inhalt des Dienstleistungspakets kann sich nach der Annahme des Angebots durch den Kunden wie folgt ändern:

  • in Abhängigkeit von einer persönlichen Konsultation zwischen dem Kunden und dem Gesundheitsdienstleistungspartner der Gesellschaft beziehungsweise dessen Facharzt, sofern die Angebotserteilung und die Annehme des Angebots der persönlichen Konsultation vorausgehen;
  • während eines Eingriffs, der Teil des Dienstleistungspakets ist, im Sinne vom Gesundheitsdienstleistungspartner der Gesellschaft beziehungsweise dessen Facharzt/Fachärzten getroffener medizinischer Entscheidungen, die im Interesse des Kunden aus medizinischen und sonstigen gesundheitsbezogenen Gründen getroffen werden.

In dem unerwarteten Fall, dass während der Erbringung der Gesundheitsdienstleistung Komplikationen auftreten und/oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse eintreten, sind das vom Gesundheitsdienstleister angewandte Protokoll und die Bestimmungen zur Vorabinformation maßgeblich.

4. Die Dienstleistung Patientenwegmanagement

Der Patientenwegmanager steht per Telefon, E-Mail und, sofern erforderlich oder gewünscht, auch persönlich in Kontakt mit dem Kunden und dem Begleiter und unterstützt die Inanspruchnahme der Dienstleistungen.

Die wichtigsten Elemente der Dienstleistung:

Nach der Durchsicht der vorläufigen Untersuchungsergebnisse des Kunden informiert ein Facharzt den Kunden im Rahmen einer Konsultation über die empfohlene Behandlung und ihren Ablauf.

Nach der Konsultation wird unser Preisangebot für den Kunden erstellt, in dem alle gesundheitlichen und sonstigen Dienstleistungen enthalten sind.

Nimmt der Kunde das Angebot an und zahlt dann den ersten Teil des zu hinterlegenden Betrags, tritt der Auftrag in Kraft.

Die Erstellung des Preisangebots ziehen keine finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen nach sich!

Es werden alle beauftragten Dienstleistungen von der Abreise über den Aufenthalt an einem vom Wohnort weit entfernten Ort bis zur Heimreise organisiert.

Die Dienstleistung Patientenwegmanagement steht dem Kunden zur Erteilung von Informationen auch nach seiner Heimreise zur Verfügung.

5. Gegenwert des Dienstleistungspakets, Hinterlegung und Vertragsstrafe

Im Angebot wird der Preis für das Dienstleistungspaket unter Berücksichtigung der vom Kunden benannten/gewählten Dienstleistungselemente bestimmt.

Im Preis für das Dienstleistungspaket sind Kosten für nicht vorhersehbare Ereignisse oder Komplikationen, die während der Inanspruchnahme der Gesundheitsdienstleistungen eintreten beziehungsweise auftreten, darunter insbesondere die in den Geltungsbereich der Europäischen Krankenversicherungskarte fallenden Leistungen, nicht enthalten, welche der Gesundheitsdienstleistungspartner der Gesellschaft dem Kunden unmittelbar in Rechnung zu stellen berechtigt ist.

Die Rechnung über den Gegenwert für die Elemente des Dienstleistungspakets, die die Gesellschaft durch seine Vertragspartner erbringen lässt, stellt der betreffende Vertragspartner unmittelbar an den Kunden aus.

Der Kunde hat den Gegenwert des Dienstleistungspakets nach den Vorgaben des Angebots (sofern im Angebot nichts anderes bestimmt wurde, durch eine Einmalzahlung des Gesamtbetrags) im Voraus auf das Bankkonto der Gesellschaft zu zahlen. Die Gesellschaft verwaltet den im Voraus gezahlten Gegenwert als Hinterlegung (nachstehend Hinterlegung genannt), und zwar wie folgt:

  • Die Gesellschaft ist berechtigt und verpflichtet, den im Dienstleistungspaket aufgeführten Gegenwert der Rechnungen, die die Vertragspartner der Gesellschaft an die Kunden ausgestellt haben, zu dem in der mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vereinbarung genannten Termin zu überweisen, jedoch nicht bevor sie die beglaubigte Kopie der betreffenden Rechnung von dem Vertragspartner erhalten hat und der Patientenwegmanager die Erbringung der darin aufgeführten Dienstleistung durch eine schriftliche Erklärung bestätigt hat.
  • Von dem Tag an, an dem sie die betreffende Dienstleistung für den Kunden tatsächlich erbracht hat, ist die Gesellschaft berechtigt, als ihr Eigentum über den im Dienstleistungspaket aufgeführten Gegenwert der von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistung zu verfügen. Die Gesellschaft hat dem Kunden den Gegenwert der von ihr erbrachten Dienstleistungen nach deren Erbringung, spätestens jedoch bis zum 8. Tag nach der Erbringung aller Dienstleistungen des Pakets in Rechnung zu stellen und ihm die Rechnung zu übergeben.
  • Scheitert die Erbringung eines Elements des Dienstleistungspakets aus Gründen, die nicht beim Kunden liegen, hat die Gesellschaft dem Kunden den Betrag, der dem Gegenwert des betreffenden Dienstleistungselements entspricht, an dem interhalb von 15 (fünfzehn) Tag ihrer Kenntniserlangung von dem Scheitern folgenden Banktag aus der Hinterlegung zu erstatten.
  • Nimmt der Kunde ein Element des Dienstleistungspakets aus Gründen, die bei ihm liegen, nicht in Anspruch, hat die Gesellschaft dem Kunden den um die – weiter unten definierte – Vertragsstrafe verringerten Betrag des Gegenwertes dieses Dienstleistungselements an dem interhalb 15 Tag ihrer Kenntniserlangung von dem Scheitern folgenden Banktag aus der Hinterlegung zu erstatten.

Der Kunde kann die obigen Bestimmungen zur Hinterlegung nicht einseitig ändern und die Hinterlegung während der Dauer des vorliegenden Vertrags nicht zurückfordern. Die Verwaltung der Hinterlegung kann ausschließlich wie in der vorliegenden Ziffer bestimmt erfolgen.

Nimmt der Kunde ein Element des Dienstleistungspakets nach dem Inkrafttreten des Vertrags nicht in Anspruch, so kommt es in Bezug auf das betreffende Element des Dienstleistungspakets zum Scheitern des Vertrags, für das der Kunde verantwortlich ist. Im Falle eines solchen – vollständigen oder teilweisen – Scheiterns des Vertrags hat der Kunde der Gesellschaft einen weiter unten definierten Teil des Gegenwertes des gescheiterten Dienstleistungselements als Vertragsstrafe (nachstehend Vertragsstrafe genannt) zu zahlen, die mit dem Betrag der dem Kunden zu erstattenden Hinterlegung verrechnet werden kann.

Höhe der Vertragsstrafe:
  • Tritt das Scheitern mindestens 30 Tage vor dem geplanten Beginn des medizinischen Eingriffs und der Inanspruchnahme der damit verbundenen Dienstleistungen ein, beträgt die Vertragsstrafe 0 % des Nettobetrags des Gegenwertes der gescheiterten Dienstleistung.
  • Tritt das Scheitern höchstens 30 tage und mindestens 15 Tage vor dem geplanten Beginn des medizinischen Eingriffs und der Inanspruchnahme der damit verbundenen Dienstleistungen ein, beträgt die Vertragsstrafe 50 % des Nettobetrags des Gegenwertes der gescheiterten Dienstleistung.
  • Tritt das Scheitern höchstens 15 Tage vor dem geplanten Beginn des medizinischen Eingriffs und der Inanspruchnahme der damit verbundenen Dienstleistungen ein, beträgt die Vertragsstrafe 100 % des Nettobetrags des Gegenwertes der gescheiterten Dienstleistung.

In solchen Fällen ist die Gesellschaft stets berechtigt, ihren über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

6. Rechte und Pflichten der Parteien

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die vom Kunden beauftragten Dienstleistungen gemäß den ungarischen Rechtsnormen und fachlichen Regeln zu erbringen oder von einem dafür geeigneten Dienstleistungspartner einzukaufen.

Die Gesellschaft verfügt nur über eine Genehmigung für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen für ambulante Patienten und kauft daher Dienstleistungen, die nicht in den Bereich ihrer Genehmigung fallen, stets von ihren Gesundheitsdienstleistungspartnern ein, mit denen sie Verträge abgeschlossen hat und die über alle erforderlichen sachlichen und personellen Voraussetzungen sowie die entsprechenden Genehmigungen und eine Haftpflichtversicherung verfügen.

Die Gesellschaft hat die Kundendaten, von denen sie Kenntnis erlangt hat, gemäß den ungarischen Rechtsnormen zu verwalten.

Für die erbrachten Dienstleistungen steht der Gesellschaft das im Angebot genannte Entgelt zu.

Der Kunde ist berechtigt, von der Gesellschaft Informationen über den fachlichen Hintergrund der an der Gesundheitsdienstleistung beteiligten Gesundheitsdienstleister und das bei diesen angestellte medizinische Personal beziehungsweise über die Person (Name und Berufserfahrung) des Arztes, der die Gesundheitsdienstleistung erbringt, zu verlangen.

Der Kunde ist zur Zahlung des Gegenwertes des Dienstleistungspakets verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, den Patientenwegmanager unverzüglich über Probleme jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Vertrag in Kenntnis zu setzen.

Vor der Aufnahme legt der Kunde dem Patientenwegmanager seinen Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument sowie (sofern er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt) seine Europäische Krankenversicherungskarte vor und übergibt diese zum Zwecke der Anfertigung einer Fotokopie. Mit der Annahme des Angebots bevollmächtigt er die Gesellschaft, eine Fotokopie dieser seiner Dokumente anzufertigen.

Da es sich um eine auf eigene Kosten in Anspruch genommene private Dienstleistung handelt, ist der Kunde nicht berechtigt, sich den Gegenwert des Dienstleistungspakets von der [ungarischen] Landesgesundheitsversicherungskasse erstatten zu lassen.

7. Datenschutz

Die Gesellschaft erklärt, dass sie die Daten des Kunden und die Informationen über ihn, von denen sie Kenntnis erlangt hat, stets wie in der auch auf der Webseite www.humedinternational.eu eingestellten Datenschutzinformation beschrieben verwaltet.

Der Kunde beziehungsweise sein Begleiter erteilt im Sinne der jeweils geltenden ungarischen Rechtsnormen seine ausdrückliche und freiwillige Zustimmung dazu, dass die Gesellschaft, derjenige, der die Gesundheitsdienstleistung erringt, der Patientenwegmanager und die in der Erklärung benannten sonstigen Personen seine Daten verwalten und Zugriff auf diese haben.

Der Kunde erteilt – auf der Grundlage des Gesetzes Nr. XLVII des Jahres 1997 über die Verwaltung und den Schutz medizinischer Daten und mit diesen zusammenhängender personenbezogener Daten – im Sinne der jeweils geltenden ungarischen Rechtsnormen seine Zustimmung dazu, dass der Patientenwegmanager bei seinen Behandlungen anwesend ist und der Gesundheitsdienstleister der Gesellschaft und dem Patientenwegmanager vollumfängliche Auskünfte über seine Behandlung und seinen Gesundheitszustand erteilt.

8. Haftungsklausel

Für die Dienstleistungen, die die Vertragspartner der Gesellschaft für den Kunden erbringen, haften die Partner, die die jeweilige Dienstleistung erbringen. Für den Inhalt und die Qualität der Dienstleistungen, die die Dienstleistungspartner unmittelbar für den Kunden erbringen und ihm unmittelbar in Rechnung stellen, sowie für gegebenenfalls mit oder im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen verursachte Schäden haftet die Gesellschaft auf keinerlei Weise. Eine diesbezügliche Haftung schließt die Gesellschaft aus.

9. Sonstiges

Die Erklärung über die Zustimmung zur Datenverwaltung und die Annahme des Angebots durch den Kunden gelten als erfolgt, wenn der Kunde das betreffende Dokument ausgedruckt, unterzeichnet und das unterzeichnete Dokument in gescannter Form an die E-Mail-Adresse office@humedinternational.eu übermittelt hat, persönlich übergeben hat oder im Falle der Erklärung über die Zustimmung zur Datenverwaltung im Zuge der Registrierung auf der Webseite www.humedinternational.eu die der Zustimmung entsprechende Option ausgewählt hat.

Sofern eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen und eine Kondition des Angebots voneinander abweichen, wird letzteres Teil des Vertrags.